Art. 3 32026D1527BESCHLUSS (EU) 2026/1527 DES RATES vom 26. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Republik Indien über die Teilnahme der Republik Indien an Programmen der Union und die Assoziierung der Republik Indien mit Säule II von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates werden der Kommission erteilt.
Art. 3 32026D1138BESCHLUSS (EU) 2026/1138 DES RATES vom 18. Mai 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Entwicklungsbank des Europarates über die Bedingungen für die Mitgliedschaft der Union
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien werden an die Kommission gerichtet.
Art. 3 32026D1372BESCHLUSS (EU) 2026/1372 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Republik Korea über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, -bescheinigungen und -kennzeichnungen
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien werden der Kommission erteilt.
Art. 3 32026D1329BESCHLUSS (EU) 2026/1329 DES RATES vom 4. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über sektorale Abkommen zwischen der Union und Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo , Montenegro, Nordmazedonien beziehungsweise Serbien über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen
Die im Addendum dieses Beschlusses aufgeführten Verhandlungsrichtlinien werden der Kommission erteilt.
Art. 3 32026D1439BESCHLUSS (EU) 2026/1439 DES RATES vom 25. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Protokolle zwischen der Union und Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Ergänzung ihrer jeweiligen Abkommen und des Protokolls über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in dem jeweiligen Land gestellten Asylantrags, um Vorschriften aufzunehmen, die ihre Beteiligung an den Teilen II und IV der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Kapiteln II und III der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichen
Die Verhandlungsrichtlinien im Addendum zu diesem Beschluss werden der Kommission erteilt.
Erwägungsgrund 5 32023D2170BESCHLUSS (EU) 2023/2170 DES RATES vom 28. September 2023 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarates teilzunehmen, das das Übereinkommen von 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV-Nr. 172) aufhebt und ersetzt
Die im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien sind an die Kommission gerichtet und können je nach dem Verlauf der Verhandlungen…