Art. 3 32026D1372BESCHLUSS (EU) 2026/1372 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Republik Korea über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, -bescheinigungen und -kennzeichnungen
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien werden der Kommission erteilt.
Art. 3 32026D1439BESCHLUSS (EU) 2026/1439 DES RATES vom 25. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Protokolle zwischen der Union und Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Ergänzung ihrer jeweiligen Abkommen und des Protokolls über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in dem jeweiligen Land gestellten Asylantrags, um Vorschriften aufzunehmen, die ihre Beteiligung an den Teilen II und IV der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Kapiteln II und III der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichen
Die Verhandlungsrichtlinien im Addendum zu diesem Beschluss werden der Kommission erteilt.
Art. 3 32026D1138BESCHLUSS (EU) 2026/1138 DES RATES vom 18. Mai 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Entwicklungsbank des Europarates über die Bedingungen für die Mitgliedschaft der Union
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien werden an die Kommission gerichtet.
Art. 3 32026D1527BESCHLUSS (EU) 2026/1527 DES RATES vom 26. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Republik Indien über die Teilnahme der Republik Indien an Programmen der Union und die Assoziierung der Republik Indien mit Säule II von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates werden der Kommission erteilt.
Art. 3 32026D0587BESCHLUSS (EU) 2026/587 DES RATES vom 9. März 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, in dem die Regeln für die Teilnahme der Ukraine an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu den GOVSATCOM-Diensten und den im Rahmen des Programms der Union für sichere Konnektivität bereitgestellten staatlichen Diensten festgelegt werden
Die im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates sind an die Kommission gerichtet.