Erwägungsgrund 9 32026D0710BESCHLUSS (EU) 2026/710 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Republik Moldau im Hinblick auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 439 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat beschließen, Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die für die…
Erwägungsgrund 5 32026D0710BESCHLUSS (EU) 2026/710 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Republik Moldau im Hinblick auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 439 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat beschließen, weitere Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die für…
Erwägungsgrund 2 32026D0618Nach Artikel 466 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat beschließen, Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die für die…
Erwägungsgrund 6 32015D0060BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/60 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 466 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einsetzen, die für die Umsetzung des…
Erwägungsgrund 2 32015D0054BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/54 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 409 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat weitere Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einsetzen, die für die Umsetzung…
Erwägungsgrund 2 32015D0060BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/60 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 466 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat weitere Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einsetzen, die für die Umsetzung…