Erwägungsgrund 6 32026D0618Der Assoziationsrat beschließt über die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und billigt die Einsetzung des Gemischten…
Erwägungsgrund 6 32026D0710BESCHLUSS (EU) 2026/710 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Republik Moldau im Hinblick auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Um in wichtigen Bereichen, die in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, Erörterungen auf Sachverständigenebene zu ermöglichen, sollten der Unterausschuss…
Erwägungsgrund 2 32026D0710BESCHLUSS (EU) 2026/710 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Republik Moldau im Hinblick auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Die Einsetzung eines Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Beziehungen zwischen der Union und…
Erwägungsgrund 3 32026D0618Um Beratungen auf Sachverständigenebene zu den wichtigen Fragen im Anwendungsbereich des Abkommens zu ermöglichen, sollten der Unterausschuss für die Reform der…
Erwägungsgrund 3 32026D0710BESCHLUSS (EU) 2026/710 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Republik Moldau im Hinblick auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau zu vertretenden Standpunkts
Der Unterausschuss für die Reform der öffentlichen Verwaltung sollte als Plattform für den strategischen Politikdialog dienen, die Erörterung und Koordinierung…
Art. 1 32026D0618Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem Assoziationsrat EU-Ukraine zu vertreten ist, besteht darin, die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der…