Erwägungsgrund 3 32022D1229BESCHLUSS (EU) 2022/1229 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2022 zur Änderung der Beschlüsse 2014/312/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU, (EU) 2016/1332 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4739) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Beschluss 2014/391/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bettmatratzen“ fest. Der…
Erwägungsgrund 2 32018D1590BESCHLUSS (EU) 2018/1590 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU hinsichtlich der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2014/391/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen sowie der…
Erwägungsgrund 4 32026D0066Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ festgelegt. Der…
Erwägungsgrund 5 32022D1229BESCHLUSS (EU) 2022/1229 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2022 zur Änderung der Beschlüsse 2014/312/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU, (EU) 2016/1332 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4739) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ fest. Der Geltungszeitraum…
Art. 2 32022D1229BESCHLUSS (EU) 2022/1229 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2022 zur Änderung der Beschlüsse 2014/312/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU, (EU) 2016/1332 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4739) (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 4 des Beschlusses 2014/391/EU erhält folgende Fassung: Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Bettmatratzen‘ sowie die damit verbundenen…
Erwägungsgrund 2 32026D0066Mit dem Beschluss 2014/350/EU der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Textilerzeugnisse“ festgelegt. Der…