Erwägungsgrund 2 32022D1229
Mit dem Beschluss 2014/312/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Innen- und Außenfarben und -lacke“ fest. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 31. Dezember 2022.