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Geringfügige Änderungen der im Addendum zu diesem Beschluss aufgeführten Akte können von der Kommission unter Berücksichtigung der Anmerkungen, die die Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft vor oder während der Tagung des Ministerrates vorbringen, ohne weiteren Beschluss des Rates gebilligt werden.
Ist der Ministerrat nicht in der Lage, die im Addendum zu diesem Beschluss aufgeführten Akte auf seiner Tagung am 18. Dezember 2025 anzunehmen, können diese Akte gemäß der Verfahrensordnung des Ministerrates im Anschluss an die 23. Tagung des Ministerrates schriftlich und ohne weiteren Beschluss des Rates angenommen werden.
Geringfügige Änderungen der im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Rechtsakte können unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Vertragsparteien der…
Geringfügige Änderungen der diesem Beschluss beigeführten Rechtsakte können unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Vertragsparteien der Energiegemeinschaft…
Geringfügige Änderungen können von der Kommission unter Berücksichtigung der Anmerkungen, die die Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der…
Geringfügige Änderungen der in Anhang I und Anhang II aufgeführten Entwürfe der Beschlüsse können unter Berücksichtigung der Anmerkungen, die die…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 23. Tagung des Ministerrates der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“) am 18. Dezember 2025 zu…
Geringfügigen Änderungen an dem in Artikel 1 genannten Standpunkt kann ohne weiteren Beschluss des Rates zugestimmt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.