BESCHLUSS (EU) 2026/713 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Zusammenhang mit der Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen als Beobachter an Sitzungen dieses Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der geplante Rechtsakt für die Union gemäß dem Völkerrecht bindend sein wird.
Erwägungsgrund 6 32026D0713
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