Erwägungsgrund 7 32018D0393BESCHLUSS (EU) 2018/393 DER KOMMISSION vom 12. März 2018 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32016D0547BESCHLUSS (EU) 2016/547 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 7 32023D0899BESCHLUSS (EU) 2023/899 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2019 zur Änderung des Anhangs B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die vorgeschlagenen Änderungen sollten im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32017D0011BESCHLUSS (EU) 2017/11 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union angenommen werden.
Erwägungsgrund 7 32026D1199BESCHLUSS (EU) 2026/1199 DES RATES vom 11. Mai 2026 zur Genehmigung der Änderungen des Internationalen Kakao-Übereinkommens
Angesichts des Zweckes und des Inhalts der teilweisen Überprüfung des Abkommens sollten die Änderungen des Übereinkommens im Namen der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 6 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.