Erwägungsgrund 5 32026D0733
Die Union sollte alle vorgenannten Vorschläge — mit Ausnahme des Vorschlags für Cervus elaphus yarkandensis — unterstützen, denn sie beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, entsprechen der gemäß Artikel 5 des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt bestehenden Verpflichtung der Union zu internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt und stehen in Einklang mit den Beschlüssen der Konferenz der Vertragsparteien.