Erwägungsgrund 1 32026D0755
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/509des Europäischen Rates endet die Amtszeit von Herrn Luis DE GUINDOS JURADO, Vizepräsident der Europäischen Zentralbank, am 31. Mai 2026. Es ist daher notwendig, einen neuen Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen.