Erwägungsgrund 5 32010R1092
Die Kommission hat die Empfehlungen des De-Larosière-Berichts in ihrer Mitteilung vom 4. März 2009 mit dem Titel „Impulse für den Aufschwung in Europa“ begrüßt und weitgehend befürwortet. Der Europäische Rat hat sich auf seiner Tagung vom 19. und 20. März 2009 darauf geeinigt, dass die Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzinstitute in der Union verbessert werden müssen und der De-Larosière-Bericht als Grundlage für künftige Maßnahmen zu verwenden ist.