Erwägungsgrund 2 32026D0763
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2027 verlängert werden.
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2027 verlängert werden.