Erwägungsgrund 2 32013D0760
Es ist erforderlich, in den Beschluss 2013/255/GASP Ausnahmeregelungen einzuführen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Maßnahmen zu unterstützen, die die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) zur Beseitigung der chemischen Waffen in Syrien gemäß Nummer 10 der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) ergreift.