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Zudem werden geringfügige Änderungen für notwendig erachtet, um den Verhaltenskodex für die Mitglieder des MIB in Einklang mit den jüngsten Entwicklungen zu überarbeiten. Darüber hinaus sind Überarbeitungen erforderlich, um die Inbetriebnahme des Sicherheitenmanagementsystems des Eurosystems (Eurosystem Collateral Management System — ECMS) zu berücksichtigen. Die Zuständigkeiten des MIB erstrecken sich auf alle ECMS-bezogenen Themen, umfassen jedoch nicht den Sicherheitenrahmen oder damit zusammenhängende Rechtsakte wie die Leitlinie (EU) 2024/3129 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/22) .
Die seit der letzten Änderung des Beschlusses (EU) 2019/166 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/3) gesammelten Erfahrungen lassen es angemessen erscheinen,…
Der Beschluss (EU) 2019/1349 (EZB/2019/25) sollte daher geändert werden, um klarzustellen, wie die betreffenden Überwachungsbefugnisse auszuüben sind und welche…
Der Beschluss (EU) 2017/2098 (EZB/2017/33) sollte daher geändert werden, um das Verfahren zur Anordnung von Korrekturmaßnahmen klarzustellen, wenn zwei…
Im Interesse der Klarheit und Einheitlichkeit und zur Vereinfachung des Sicherheitenrahmens des Eurosystems werden diese Schritte durch eine Neufassung der…
Gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) kann der EZB-Rat die Instrumente, Anforderungen, Zulassungskriterien und Verfahren für die…
Gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) kann der EZB-Rat die Instrumente, Anforderungen, Zulassungskriterien und Verfahren für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.