Erwägungsgrund 1 32026D0813
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) wurde am 30. Dezember 2020 von der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossen und ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Zusammen mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) bildet es das Fundament der bilateralen Beziehungen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“).