Erwägungsgrund 4 32026D0813
In Artikel 299 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sind die Ziele der Zusammenarbeit im Energiebereich festgelegt, nämlich die Erleichterung von Handel und Investitionen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich in den Bereichen Energie und Rohstoffe sowie die Förderung der Versorgungssicherheit und der ökologischen Nachhaltigkeit, indem in diesen Bereichen insbesondere ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet wird.