Erwägungsgrund 1 32026D0836
Mit Schreiben vom 8. August 2025 (registriert unter dem Aktenzeichen Ares(2025)6514967) teilte Irland der Kommission nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 seine Absicht mit, Betriebsbeschränkungen am Flughafen Dublin einzuführen. Die vorgelegten Unterlagen enthielten unter anderem einen Verweis auf eine regulatorische Entscheidung, die von der für Fluglärm zuständigen Behörde (Aircraft Noise Competent Authority, im Folgenden „ANCA“) im Anschluss an eine Studie über geplante Betriebsbeschränkungen am Flughafen Dublin erlassen wurde, sowie Verweise auf die Berichte des Inspektors, die im Nachgang zu den Beschwerden gegen die regulatorische Entscheidung der ANCA in die Entscheidung eingeflossen sind, und auf die endgültige Entscheidung des Planning Commissioners.