Erwägungsgrund 8 32026D0836Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 legen die Mitgliedstaaten das Lärmminderungsziel für den betreffenden Flughafen fest und…
Erwägungsgrund 2 32014R0598VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG
Eine nachhaltige Entwicklung des Luftverkehrs erfordert die Einführung von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung, die von Flughäfen der Union ausgeht. Diese…
Art. 1 Abs. 2 Buchst. a 32014R0598VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG
Erleichterung der Erreichung bestimmter Lärmminderungsziele, auch unter Gesundheitsaspekten, auf Ebene der einzelnen Flughäfen unter Einhaltung der…
Erwägungsgrund 6 32026D0836Nachdem bei der für die Zwecke von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 eingerichteten Beschwerdestelle, der An Comisiún Pleanála (im Folgenden…
Erwägungsgrund 17 32025D0519BESCHLUSS (EU) 2025/519 DER KOMMISSION vom 5. März 2025 über das Verfahren für die Einführung von Betriebsbeschränkungen am Flughafen Schiphol auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1355) Nur der niederländische Text ist verbindlich
Um das Lärmminderungsziel bis November 2025 zu erreichen, sehen die niederländischen Behörden die folgende Maßnahmen als erforderlich an: — Einsatz leiserer…