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Im Anschluss an ihre Bewertung stellte die ANCA fest, dass zur Erreichung des Ziels die folgenden Maßnahmen, die in ihrer am 20. Juni 2022 veröffentlichten regulatorischen Entscheidung berücksichtigt wurden, erforderlich sind: — Eine Lärmkontingentierung mit einem jährlichen Lärmpunktekonto von 16 260 Punkten zwischen 23.00 Uhr und 6.59 Uhr (Betriebsbeschränkung); — die Start- und Landebahn Nord darf, außer unter bestimmten Umständen (z. B. Sicherheitsgründe, Instandhaltung, außergewöhnliche Flugverkehrsbedingungen usw.), nicht für Starts und Landungen zwischen 00.00 Uhr und 5.59 Uhr genutzt werden (Betriebsbeschränkung); — eine freiwillige Förderregelung für die Schallisolierung von Wohngebäuden (Flächennutzungsplanung).
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