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Die Festlegung der Geschäftsordnung des durch das Protokoll eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses wird die Durchführung des Protokolls erleichtern. Diese Geschäftsordnung sollte — mit den erforderlichen Anpassungen — weitgehend der Geschäftsordnung des durch das Interbus-Übereinkommen eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses entsprechen, die mit dem Beschluss Nr. 1/2011 dieses Ausschusses festgelegt wurde —
Der durch das Protokoll eingesetzte Gemeinsame Ausschuss sollte sich daher gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Protokolls und Artikel 23 Absatz 3 des…
Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Interbus-Übereinkommens, der aufgrund von Artikel 18 Absatz 2 des Protokolls anwendbar ist, gibt sich der durch das Protokoll…
Um die Anwendung des Protokolls, insbesondere die Arbeitsweise des mit Artikel 18 des Protokolls eingerichteten Gemeinsamen Ausschusses, zu erleichtern,…
Um die Anwendung des Protokolls, insbesondere die Arbeitsweise des mit Artikel 18 des Protokolls eingerichteten Gemeinsamen Ausschusses, zu erleichtern,…
Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (nachstehend…
Auf seiner nächsten Sitzung nimmt der durch das Protokoll eingesetzte Gemeinsame Ausschuss einen Beschluss zur Festlegung seiner Geschäftsordnung an.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.