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BESCHLUSS (EU) 2026/860 DES RATES vom 5. März 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Protokoll über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss hinsichtlich des Entwurfs des Beschlusses Nr. …/… des Ausschusses zur Festlegung seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
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