§ 6 BestMstrV
Situationsaufgabe
(1)
Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe.
(2)
Als Situationsaufgabe sind technische, organisatorische oder dienstleistungsbezogene Mängel zu identifizieren für eine vorgegebene Auf dieser Grundlage ist eine Dokumentation zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel aufzeigt.
1.
Erdbestattung,
2.
Feuerbestattung oder
3.
Exhumierung oder Umbettung.
(3)
Die Situationsaufgabe ist aus einem Bereich nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 vorzugeben, der nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts nach § 4 Absatz 3 war.