Anlage III B BesÜV2Bek 1993-06-02
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 800) TarifklasseZu der Tarifklasse gehörende BesoldungsgruppenStufe 1Stufe 2Stufe 3 1 KindIaB 3 bis B 11 C 4724,50840,06938,95R 3 bis R 10 IbB 1 und B 2 A 13 bis A 16611,18726,74825,63C 1 bis C 3 R 1 und R 2 IcA 9 bis A 12543,16658,74757,63IIA 1 bis A 8511,66621,72720,61Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 98,89 DM. In Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag ab Stufe 4 für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 28 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 14 DM. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Ortszuschlag nach § 39 Abs. 2 Satz 1:Tarifklasse Ic434,53 DM, Tarifklasse II409,33 DM.