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Im Prüfungsbereich Herstellen und Prüfen von Beton soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
technische Unterlagen anzuwenden,
Arbeitsabläufe zu planen,
Mengen- und Mischungsberechnungen durchzuführen,
Gesteinskörnungen, Zementarten, Zusatzmittel und Zusatzstoffe zu erläutern und
Betonprüfungen zu beschreiben.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.