§ 4 Abs. 5 BetrInASGAnspruch der ehrenamtlichen Betreuer
Der Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nach Absatz 1 besteht für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
§ 3 Abs. 1 BetrInASGVerfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen nach § 1
Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nach § 1 kann nur gemeinsam mit einem Vergütungsantrag nach den §§ 8 und 9 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes…
§ 5 Abs. 1 BetrInASGVerfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen nach § 4
Der Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung kann nur gemeinsam mit der Aufwandspauschale nach § 1878 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs…