Anlage 1 BetrPrämDurchfGZuckVVerordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
RegionBetrag in EuroBaden-Württemberg38.657.198,97Bayern112.573.768,21Brandenburg und…
Anlage 1 BetrPrämDurchfG(zu § 4 Abs. 1) Aufteilung der angepassten nationalen Obergrenze auf die Regionen
RegionAnteil in % an der angepassten nationalen ObergrenzeBaden-Württemberg 7,6017Bayern19,6701Brandenburg und Berlin 7,2815Hessen 4,1374Mecklenburg-Vorpommern…
§ 4 Abs. 2 BetrPrämDurchfGAufteilung der Obergrenze auf die Regionen
Der nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a um 1,0 vom Hundert gekürzte erste Erhöhungsbetrag wird in Höhe der für die jeweilige Region ermittelten Summe der…
§ 1 Abs. 5 BetrPrämDurchfGZuckVVerordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
Der fünfte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3a des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt.
§ 1 Abs. 2 BFinHBRuaGGesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen
Von dem Jahresbetrag nach Absatz 1 erhalten die Länder Bremen10.737.000 Euro,Hamburg20.963.000 Euro,Mecklenburg-Vorpommern2.556.000 Euro,Niedersachsen2.045.000…