Anlage 1a BetrPrämDurchfGGesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
RegionEuroBaden-Württemberg 957 343,43Bayern20 526 818,34Brandenburg und Berlin 7 103 006,71Hessen 244 515,68Mecklenburg-Vorpommern 4 992 381,30Niedersachsen…
Anlage 1 BetrPrämDurchfGGesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
RegionAnteil in % an der angepassten nationalen ObergrenzeBaden-Württemberg 7,6017Bayern19,6701Brandenburg und Berlin 7,2815Hessen 4,1374Mecklenburg-Vorpommern…
§ 1 Abs. 1 BetrPrämDurchfGZuckVAufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen
Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt.
§ 4 Abs. 2 BetrPrämDurchfGGesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
Der nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a um 1,0 vom Hundert gekürzte erste Erhöhungsbetrag wird in Höhe der für die jeweilige Region ermittelten Summe der…
§ 1 Abs. 2 BFinHBRuaGGesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen
Von dem Jahresbetrag nach Absatz 1 erhalten die Länder Bremen10.737.000 Euro,Hamburg20.963.000 Euro,Mecklenburg-Vorpommern2.556.000 Euro,Niedersachsen2.045.000…