§ 22 Abs. 1 GrEStGGrunderwerbsteuergesetz
Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts…
§ 15 Abs. 3 GBOGrundbuchordnung
Die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen sind vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt…
§ 29 Abs. 1 GBOGrundbuchordnung
Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche…
§ 7 Abs. 5 SPVSonderungsplanverordnung
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Teilungsgenehmigungen, Grundstücksverkehrsgenehmigungen und sonstige für Eintragungen in das Grundbuch…
§ 36 Abs. 2 GBOGrundbuchordnung
Das Zeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn: