§ 3 Abs. 1 BeurkGVerbot der Mitwirkung als Notar
Ein Notar soll an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich handelt um Der Notar hat vor der Beurkundung nach einer Vorbefassung im Sinne des Satzes 1…
§ 11 Abs. 1 BeurkGFeststellungen über die Geschäftsfähigkeit
Fehlt einem Beteiligten nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit, so soll die Beurkundung abgelehnt werden. Zweifel an der…
§ 10 Abs. 1 BeurkGFeststellung der Beteiligten
Der Notar soll sich Gewissheit über die Person der Beteiligten verschaffen.
§ 6 Abs. 1 BeurkGAusschließungsgründe
Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn an der Beurkundung beteiligt ist.
§ 7 Nr. 1 BeurkGBeurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
dem Notar,