§ 38 Abs. 1 NotAktVVVerordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
Wird den Beteiligten nach § 33 Absatz 4 die in der Urkundensammlung verwahrte beglaubigte Abschrift einer Verfügung von Todes wegen ausgehändigt, so ist auch…
§ 16b Abs. 1 BeurkGAufnahme einer elektronischen Niederschrift
Bei der Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation muss eine elektronische Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Für die…
§ 8 Abs. 2 BeurkGGrundsatz
Die Niederschrift kann als elektronisches Dokument aufgenommen werden. Für die elektronische Niederschrift gelten die Vorschriften über die Niederschrift…
§ 16a Abs. 1 BeurkGZulässigkeit
Die Beurkundung von Willenserklärungen kann mittels des von der Bundesnotarkammer nach § 78p der Bundesnotarordnung betriebenen Videokommunikationssystems nach…
Art. 24 Abs. 1 EuErbVODie Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung…