§ 2 Abs. 1 DarlVermVVerordnung über Darlehensvermittlung
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt…
§ 2 Abs. 1 ImmVermVVerordnung über Immobiliardarlehensvermittlung
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt…
§ 2 Abs. 2 ZertVerwVVerordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Die Industrie- und Handelskammer richtet mindestens einen Prüfungsausschuss ein, der die Prüfung abnimmt. Mehrere Industrie- und Handelskammern können einen…
§ 3 Abs. 1 VersVermVVerordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden.
§ 2 Abs. 1 FinVermVVerordnung über die Finanzanlagenvermittlung
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese anbietet.