§ 2 Abs. 2 DarlVermVVerordnung über Darlehensvermittlung
Für die Abnahme der Sachkundeprüfung errichten die Industrie- und Handelskammern Prüfungsausschüsse. Sie berufen die Mitglieder dieser Ausschüsse. Die…
§ 2 Abs. 3 ImmVermVVerordnung über Immobiliardarlehensvermittlung
Mehrere Industrie- und Handelskammern können Vereinbarungen zur gemeinsamen Durchführung der Sachkundeprüfung schließen. Sie können einen gemeinsamen…
§ 3 Abs. 3 VersVermVVerordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Mehrere Industrie- und Handelskammern können im Rahmen des § 10 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern…
§ 10 Abs. 2 BewachVVerordnung über das Bewachungsgewerbe
Für die Abnahme der Prüfung errichtet die Industrie- und Handelskammer mindestens einen Prüfungsausschuss. Sie beruft die Mitglieder des Ausschusses sowie den…
§ 2 Abs. 2 ZertVerwVVerordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Die Industrie- und Handelskammer richtet mindestens einen Prüfungsausschuss ein, der die Prüfung abnimmt. Mehrere Industrie- und Handelskammern können einen…