§ 1 BewG§39DV 3Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung zu entnehmen. Die Anlage 1…
§ 1 BewG§39DV 1Erste Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind zu entnehmen.
Anlage Nr. 1 BewG§39DV 2(zu § 1) Hauptbewertungsstützpunkte der weinbaulichen Nutzung
Bei der weinbaulichen Nutzung dienen als Bewertungsstützpunkte Weinbaulagen oder Teile von Weinbaulagen (§ 57 BewG). Die Bezeichnung der…