BewG§55Abs3/4DV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes
Die in dieser Verordnung genannten Beträge in Deutscher Mark gelten nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.