BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Zweiter Abschnitt Sondervorschriften und ErmächtigungenGesetzBund§ 121a BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Zweiter Abschnitt § 121§ 122 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 121§ 122