BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Zweiter Abschnitt Sondervorschriften und ErmächtigungenGesetzBund§ 122 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Zweiter Abschnitt § 121a§ 123 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 121a§ 123