BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Zweiter Abschnitt Sondervorschriften und ErmächtigungenGesetzBund§ 124 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Zweiter Abschnitt § 123Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 123