§ 12 Abs. 1 GFGGesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über
§ 10 WRegGGesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung, um Folgendes zu regeln:
§ 9 Abs. 1 WoPG 1996Wohnungsbau-Prämiengesetz
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassen über 1.…
§ 15 GeoZGGesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
§ 8 BeherbStatGGesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates