§ 158 Abs. 3 Nr. 4 BewGBegriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
der normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln,
§ 161 Abs. 2 BewGBewertungsstichtag
Für die umlaufenden Betriebsmittel ist der Stand am Ende des Wirtschaftsjahres maßgebend, das dem Bewertungsstichtag vorangegangen ist.
§ 232 Abs. 3 BewGBegriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Zu den Wirtschaftsgütern, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind, gehören insbesondere: Als normaler Bestand an…
§ 173 Abs. 1 BewGUmlaufende Betriebsmittel
Bei ausbauenden Betrieben zählen die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden…
§ 171 BewGUmlaufende Betriebsmittel
Eingeschlagenes Holz gehört zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln, soweit es den jährlichen Nutzungssatz nicht übersteigt. Bei Betrieben, die…