§ 160 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c BewGBetrieb der Land- und Forstwirtschaft
die weinbauliche Nutzung,
§ 163 Abs. 5 BewGErmittlung der Wirtschaftswerte
Der Reingewinn für die weinbauliche Nutzung bestimmt sich nach den Flächen der jeweiligen Nutzungsart (Verwertungsform). Er ergibt sich aus der Spalte 3 der…
§ 237 Abs. 4 BewGBewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Der Reinertrag der weinbaulichen Nutzung ermittelt sich aus der Summe der Flächenwerte. Der jeweilige Flächenwert ist das Produkt aus der Größe der gesetzlich…
§ 158 Abs. 4 Nr. 4 BewGBegriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
über den normalen Bestand hinausgehende Bestände an umlaufenden Betriebsmitteln,
§ 170 BewGUmlaufende Betriebsmittel
Bei landwirtschaftlichen Betrieben zählen die umlaufenden Betriebsmittel nur soweit zum normalen Bestand, als der Durchschnitt der letzten fünf Jahre nicht…