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Zu den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören insbesondere
die Binnenfischerei,
die Teichwirtschaft,
die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,
die Imkerei,
die Wanderschäferei,
die Saatzucht,
der Pilzanbau,
die Produktion von Nützlingen,
die Weihnachtsbaumkulturen.
die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen,
Der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft besteht aus
die übrige Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung.
Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 sind die…
Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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