Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. d SN-5189Verordnung der Sächsichen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Errichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. der § 18 Abs. 1 Satz 1, §§ 19, 20, 22 Abs. 2 Nr. 4, § 23 Abs. 1 und 2, § 31 Abs. 2 Satz 1, § 32 Abs. 2 Satz 1, § 34 Abs. 1…
§ 24 Abs. 1 LNatSchG NRWGesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
Die Festsetzungen nach § 12 sind bei der forstlichen Bewirtschaftung zu beachten. Soweit nach Betriebsplänen oder Betriebsgutachten gewirtschaftet wird, sind…