§ 71 Abs. 1 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
§ 145 Abs. 1 BBGBundesbeamtengesetz
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
§ 6 Abs. 2 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Nach Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 3 bedürfen Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 nicht der Zustimmung des Bundesrates.
§ 38 Abs. 2 ASGGesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
§ 12 Abs. 2 AWGAußenwirtschaftsgesetz
Die Rechtsverordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.