Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis bezüglich Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 BfAABeamtWidAnO
§ 3 BfAABeamtWidAnOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen