§ 38a Abs. 1 VermGGesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Die Einsetzung eines Schiedsgerichts für Entscheidungen nach § 6 Abs. 1 oder die vorhergehende Entflechtung nach § 6b erfolgt auf Grund eines Schiedsvertrags…
§ 30 WaStrÜbgVtrStaatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)
2. Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Vertragsbestimmungen ergeben, werden, soweit nicht in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist, durch ein…
§ 4 Abs. 2 AuslWBGDV 4Vierte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Frankreich)
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, und zwar aus einem Vorsitzer und zwei Beisitzern. Der Vorsitzer und ein Beisitzer werden auf Vorschlag der…
§ 4 Abs. 2 AuslWBGDV 6Sechste Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Belgien)
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, und zwar aus einem Vorsitzer und zwei Beisitzern. Die Schiedsrichter werden unter sinngemäßer Anwendung des…
Art. 12 Abs. 2 BFSGAufgStVtr SLStaatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 25. Oktober 2024 bis 5. März 2025
Das Schiedsgericht besteht aus einem vorsitzenden Mitglied, das aus der Mitte des Verwaltungsrates bestimmt wird, und aus zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates,…