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Durch die Finanzhilfen werden Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere der Verkehrsinfrastruktur, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft gefördert.
Die Finanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes werden den Ländern trägerneutral für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur…
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: Einrichtungen gemäß Nummer 1 außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die…
Beihilfen für Infrastruktur, ausgenommen Häfen, werden nur für folgende Vorhaben gewährt:
Zur Förderung der Gebiete nach § 2 werden die in Anlage 5 Abschnitt 2 enthaltenen Schieneninfrastrukturen nach der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes…
Das spezifische Ziel der Fazilität besteht darin, die Investitionen des öffentlichen Sektors zu erhöhen, die dem Entwicklungsbedarf der in den Plänen für einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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