§ 122a Abs. 1 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Soweit für die Einbringung von Vorlagen Schriftform vorgesehen ist, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn dieses für die weitere…
§ 27b Abs. 3 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Die Behörde kann verlangen, dass die Dokumente, die für die Auslegung einzureichen sind, in einem verkehrsüblichen elektronischen Format eingereicht werden.
Art. 2 Abs. 7 32005R0117VERORDNUNG (EG) Nr. 117/2005 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2005 über die Einführung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern
Die zuständigen Behörden können unter Bedingungen, die sie selbst festlegen, gestatten, dass die Anmeldungen und Anträge auf elektronischem Wege übermittelt…