Erwägungsgrund 2 32005R0117
Am 7. Dezember 2004 wurde der Kommission von einigen Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass es angemessen wäre, Überwachungsmaßnahmen für Schuhwaren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3285/94 einzuführen.
Am 7. Dezember 2004 wurde der Kommission von einigen Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass es angemessen wäre, Überwachungsmaßnahmen für Schuhwaren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3285/94 einzuführen.