Verordnung über die Zuständigkeit zur Überprüfung der Konformität von Produkten und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 8. August 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 BFSGDLPrüfZustV SL
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